: Automatisiertes Fahren Impressum © 2017 by Dieter Schulz

Samstag 16.09.2017

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Herzlich Willkommen

Agenda

  • Änderungen in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
  • Änderungen zur Wochenruhezeit
  • E Mobilitätschancen kommt.
  • Stufen des automatisierten Fahrens
  • Ethische Regeln für den automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehr
  • Welche Technik gibt es heute schon?
  • Wie lange dauert die Entwicklung?
  • Laduungssicherung

Änderungen in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Bescheinigungen haben anderen Inhalt

Weiterbildung der Dozenten alle 4 Jahre 3 Tage mindestens 24 Unterrichtseinheiten

Änderungen zur Wochenruhezeit

Die lange Ruhezeit darf nicht mehr Im LKW verbracht werden.

Stufen des automatisierten Fahrens

Aufteilung in 5 Stufen laut VDA

plus die Stufe 6 als Zukunftsmusik.

Stufe 0

Driver Only

der Fahrer fährt selbst, lenkt, gibt Gas, bremst etc.

Stufe 1

Assistiert

Bestimmte Assistenzsysteme helfen bei der Fahrzeugbedienung (u.a. ACC).

Stufe 2

Teilautomatisiert

U.a. automatisches Einparken, Spurhaltefunktion, allgemeine Längsführung, beschleunigen, abbremsen etc. werden von den Assistenzsystemen übernommen (u.a. Stauassistent).

Stufe 3

Hochautomatisierung

Der Fahrer muss das System nicht dauernd überwachen. Das Fahrzeug führt selbstständig Funktionen wie das Auslösen des Blinkers, Spurwechsel und Spurhalten durch.

Stufe 4

Voll Automatisiert

Die Führng des Fahrzeugs wird dauerhaft vom System übernommen. Werden die Fahraufgaben vom System nicht mehr bewältigt, kann der Fahrer aufgefordert werden, die Führung zu übernehmen.

Stufe 5

Fahrerlos

Kein Fahrer erforderlich. Außer dem Festlegen des Ziels und dem Starten des Systems ist kein menschliches Eingreifen erforderlich.

Stufe 6

Ereignisorientiert

Das Fahrzeug fährt dort hin wo es gebraucht wird und wählt die Ziele aufgrund der Ladung, die im Fahrzeug ist.

Ethische Regeln für den automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehr

Hier die 20 Regeln der Ethikkommisison.

14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie hier

Regel 1

Automatisierte Systeme sollen
die Sicherheit verbessern
Mobilität aller steigern

Regel 2

Schutz des Menschen hat Vorrang
Zugelassen werden die Systeme nur wenn diese sicherer sind als der Mensch

Regel 3

Alle Zulassungen der Systeme obliegt der öffentlichen Hand.
Fahrsysteme werden auch behörtlich kontrolliert.

Regel 4

Persönliche Rechte düfen nicht eingeschränkt werden.
(Zusätzliche Sicherheit kann eine Ausnahme bilden.)

Regel 5

Die Technik soll so gut wie möglich Unfälle vermeiden.
Die Technik soll vorauschauend und defensiv fahren. Die Technik soll Rücksicht auf schwächere nehmen.

Regel 6

Verbot der Degradierung des Subjekts zum bloßen Netzwerkelement

Regel 7

Priorität beim Schutz

  • Mensch
  • Tier
  • Sache

Regel 8

Echte dilemmatische Entscheidungen werden im Nachhinein untersucht und müssen als Erfahrung in die Programmierung einfliessen.

Regel 9

Bei unausweichlichen Unfallsituationen darf nicht nach Alter, Geschlecht oder Anzahl der Opfer unterschieden werden.

Regel 10

Die Veratwortung muss sich auf Hersteller und Betreiber verschieben.

Regel 11

Produkthaftung: Die Systeme müssen weiterentwickelt werden. UND Altsysteme müssen Upgedatet werden. Dafür ist der Hersteller verantwortlich.

Regel 12

Die Öffentlichkeit muss informiert werden. Die Software muss von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.

Regel 13

Eine zentrale Steuerung kann zu einer totalen Überwachung führen. Die Manipulation der Fahrzeugführung muss ausgeschlossen werden.

Regel 14

Automatisiertes Fahren ist nur in dem Maße vertretbar, in dem denkbare Angriffe, insbesondere Manipulationen des IT-Systems oder auch immanente Systemschwächen nicht zu solchen Schäden führen, die das Vertrauen in den Straßenverkehr nachhaltig erschüttern.

Regel 15

Geschäftsmodelle müssen den Datenschutz einhalten und dürfen Daten nicht weitergeben.

Regel 16

Es muss klar erkennbar sein ob die Maschine oder der Mensch fährt. Es soll ein Protokoll geführt werden. Das Protokoll muss international standardisiert sein.

Regel 17

Die Notwendigkeit der abrupten Übergabe der Kontrolle an den Fahrer muss praktisch ausgeschlossen sein. Die Systeme müssen sich dem Menschen anpassen.

Regel 18

Was die Systeme lernen soll einer zentralen Prüfstelle vorgelegt werden, Diese entscheidet dann über den Einsatz.

Regel 19

In Notsituationen muss das Fahrzeug autonom, d.h. ohne menschliche Unterstützung, in einen „sicheren Zustand“ gelangen. Eine Vereinheitlichung insbesondere der Definition des sicheren Zustandes oder auch der Übergaberoutinen ist wünschenswert.

Regel 20

Die sachgerechte Nutzung automatisierter Systeme sollte bereits Teil der allgemeinen digitalen Bildung sein. Der sachgerechte Umgang mit automatisierten Fahrsystemen sollte bei der Fahrausbildung in geeigneter Weise vermittelt und geprüft werden.

Welche Technik gibt es heute schon

  • ABS
  • ESP
  • Abstandstempomat
  • Spurhaltefunktion
  • Fussgängererkennung
  • Schildererkennung

Welche Technik muss bis wann verfügbar sein?

Technik Zu erwarten bis Wer macht das?
Vernetzung der Fahrzeuge 2020 Fahrzeughersteller

Welche Technik muss bis wann verfügbar sein?

Technik Zu erwarten bis Wer macht das?
Verkehrstechnische Infrastruktur 2020 Öffentliche Hand
Gestzliche Rahmenbedingungen ? Gesetzgeber
Neutrale Server 2020 IT Dienstleister

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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