Ethische Regeln für den automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehr
Welche Technik gibt es heute schon?
Welche Techniken fehlen? Wie lange dauert die Entwicklung?
Stufen des automatisierten Fahrens
Aufteilung in 5 Stufen laut VDA
plus die Stufe 6 als Zukunftsmusik.
Stufe 0
Driver Only
der Fahrer fährt selbst, lenkt, gibt Gas, bremst etc.
Stufe 1
Assistiert
Bestimmte Assistenzsysteme helfen bei der Fahrzeugbedienung (u.a. ACC).
Stufe 2
Teilautomatisiert
U.a. automatisches Einparken, Spurhaltefunktion, allgemeine Längsführung, beschleunigen, abbremsen etc. werden von den Assistenzsystemen übernommen (u.a. Stauassistent).
Stufe 3
Hochautomatisierung
Der Fahrer muss das System nicht dauernd überwachen. Das Fahrzeug führt selbstständig Funktionen wie das Auslösen des Blinkers, Spurwechsel und Spurhalten durch.
Stufe 4
Voll Automatisiert
Die Führng des Fahrzeugs wird dauerhaft vom System übernommen. Werden die Fahraufgaben vom System nicht mehr bewältigt, kann der Fahrer aufgefordert werden, die Führung zu übernehmen.
Stufe 5
Fahrerlos
Kein Fahrer erforderlich. Außer dem Festlegen des Ziels und dem Starten des Systems ist kein menschliches Eingreifen erforderlich.
Stufe 6
Ereignisorientiert
Das Fahrzeug fährt dort hin wo es gebraucht wird und wählt die Ziele aufgrund der Ladung, die im Fahrzeug ist.
Ethische Regeln für den automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehr
Automatisierte Systeme sollen
die Sicherheit verbessern
Mobilität aller steigern
Regel 2
Schutz des Menschen hat Vorrang
Zugelassen werden die Systeme nur wenn diese sicherer sind als der Mensch
Regel 3
Alle Zulassungen der Systeme obliegt der öffentlichen Hand.
Fahrsysteme werden auch behörtlich kontrolliert.
Regel 4
Persönliche Rechte düfen nicht eingeschränkt werden.
(Zusätzliche Sicherheit kann eine Ausnahme bilden.)
Regel 5
Die Technik soll so gut wie möglich Unfälle vermeiden.
Die Technik soll vorauschauend und defensiv fahren.
Die Technik soll Rücksicht auf schwächere nehmen.
Regel 6
Verbot der Degradierung des Subjekts zum bloßen Netzwerkelement
Regel 7
Priorität beim Schutz
Mensch
Tier
Sache
Regel 8
Echte dilemmatische Entscheidungen werden im Nachhinein untersucht und müssen als Erfahrung in die Programmierung einfliessen.
Regel 9
Bei unausweichlichen Unfallsituationen darf nicht nach Alter, Geschlecht oder Anzahl der Opfer unterschieden werden.
Regel 10
Die Veratwortung muss sich auf Hersteller und Betreiber verschieben.
Regel 11
Produkthaftung: Die Systeme müssen weiterentwickelt werden. UND Altsysteme müssen Upgedatet werden.
Dafür ist der Hersteller verantwortlich.
Regel 12
Die Öffentlichkeit muss informiert werden. Die Software muss von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.
Regel 13
Eine zentrale Steuerung kann zu einer totalen Überwachung führen. Die Manipulation der Fahrzeugführung muss ausgeschlossen werden.
Regel 14
Automatisiertes Fahren ist nur in dem Maße vertretbar, in dem denkbare Angriffe, insbesondere Manipulationen des IT-Systems oder auch immanente Systemschwächen nicht zu solchen Schäden führen, die das Vertrauen in den Straßenverkehr nachhaltig erschüttern.
Regel 15
Geschäftsmodelle müssen den Datenschutz einhalten und dürfen Daten nicht weitergeben.
Regel 16
Es muss klar erkennbar sein ob die Maschine oder der Mensch fährt.
Es soll ein Protokoll geführt werden. Das Protokoll muss international standardisiert sein.
Regel 17
Die Notwendigkeit der abrupten Übergabe der Kontrolle an den Fahrer muss praktisch ausgeschlossen sein.
Die Systeme müssen sich dem Menschen anpassen.
Regel 18
Was die Systeme lernen soll einer zentralen Prüfstelle vorgelegt werden, Diese entscheidet dann über den Einsatz.
Regel 19
In Notsituationen muss das Fahrzeug autonom, d.h. ohne menschliche Unterstützung, in einen „sicheren Zustand“ gelangen. Eine Vereinheitlichung insbesondere der Definition des sicheren Zustandes oder auch der Übergaberoutinen ist wünschenswert.
Regel 20
Die sachgerechte Nutzung automatisierter Systeme sollte bereits Teil der allgemeinen digitalen Bildung sein. Der sachgerechte Umgang mit automatisierten Fahrsystemen sollte bei der Fahrausbildung in geeigneter Weise vermittelt und geprüft werden.